Bei Einzelleistungen muss kein gesonderter Hinweis erfolgen. Die Kundengeldabsicherung gilt nur zur Buchung von verbundenen Reiseleistungen und Abrechnung im Reisebüroinkasso.
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- Muss ich bei Buchung einer Einzelleistung dem Kunden mitteilen, dass sein Geld nicht abgesichert ist wenn ich keine Kundengeldabsicherung habe?