Kurz und Knapp:
Für Sie als Vermittler ist ab dem 01.07.2018 wichtig darauf zu achten, die richtigen Formblätter zu den jeweiligen Buchungsarten vor Buchung auszugeben (es wird „Pauschalreise“, „verbundene Reiseleistung“ und „Einzelleistungen“ geben).
Für die Abrechnung im Agenturinkasso bei der Buchung von verbundenen Reiseleistungen benötigen Sie in Zukunft eine Kundengeldabsicherung und Sie werden gesetzlich dazu verpflichtet sein, Mängelanzeigen Ihrer Kunden an den gebuchten Reiseveranstalter weiterzuleiten (der Beschwerdeanspruch Ihrer Kunden ändert sich).
Außerdem stehen Sie in der Informationspflicht zu Einreise-und Visabestimmungen für alle Nationalitäten.
Detaillierte Fragen und Antworten finden Sie in den jeweiligen Kategorien hier in unseren „FAQ’s“.
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und wir keine Haftung übernehmen können. Die Abläufe können je nach Organisation und eingesetzter Technik variieren.