Eigene Sicherungsscheine müssen nur bei verbundener Reiseleistung mit Reisebüroinkasso ausgegeben werden.
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- Bei einer gewillkürten Pauschalreise und Reisebüroinkasso, muss dann der eigene Sicherungsschein mit ausgegeben werden?
Bei einer gewillkürten Pauschalreise und Reisebüroinkasso, muss dann der eigene Sicherungsschein mit ausgegeben werden?
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