Auch bei öffentlichen Einrichtung empfiehlt es sich einen Rahmenvertrag abzuschließen, damit der Firmenkunde keine Formulare unterzeichnen, und keine getrennten Rechnungen erhalten muss.
Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um ein Unternehmen des Öffentlichen Dienstes oder Kapital- oder Personengesellschaften handelt.
Diese Ausnahmeregelung gibt es aber übrigens nicht bei Stammkunden, die gleichzeitig auch Privatkunden sind.