Prinzipiell ja.
Wenn der Preis der Safari einen erheblichen Wert (mind. 25%) hat, der Grund für den Hotelaufenthalt ist, oder gezielt für den Hotelaufenthalt mit beworben wurde.
Bitte zu beachten, dass außerhalb der EU/EWG das Haftungsrisiko besteht, wenn der Veranstalter seine Haftung nicht bestätigt.