Kreuzfahrten werden immer als Pauschalreise behandelt, da sie eine Kombination aus Beförderung und Beherbergung darstellen. Sie geben dem Kunden also das Formblatt der jeweiligen Reederei zur Pauschalreise aus.
Der IATA-Flug ist eine separate Einzelleistung.
ACHTUNG! Buchen Sie nicht nur einen zusätzlichen Flug, sondern auch ein Hotel, dann handelt es sich wiederum um eine Pauschalreise UND verbundene Reiseleistung.
Sie brauchen also weiterhin das Formblatt zur Kreuzfahrt und das Formblatt zur verbundenen Reiseleistung.