Nur bei Pauschalreisen darf ohne Kundengeldabsicherung im Agenturinkasso abgerechnet werden.
Hier übernimmt der Veranstalter durch seine Insolvenzversicherung das Risiko des Zahlungsausfalls.
In allen anderen Fällen werden Direktinkasso, bzw. für Ihr Reisebüro die TAS Kundengeldabsicherung empfohlen.
Weitere Informationen zur TAS finden Sie im DTPS Extranet unter http://extranet.dtps.de/vertriebmarketing/chefinfo/tas.html. oder direkt bei Ihrer Zentrale.